arbeitsdrone_544 hat geschrieben:haiwire hat geschrieben:das waren auch die kompletten lps, die wohl auch unter der gema obhut standen, ist also nicht mit nicht-gema-angemeldeten demos oder ähnlichem zu vergleichen.
Und die Tapes?
thedi hat folgendes geschrieben::
einer der gründe, warum ich nicht in diesen verein eingetreten bin. dementsprechend sehe ich auch nicht den geringsten anlass irgendwelche audiogeschichten von der webpage zu entfernen.das hat damit glaub ich nichts zu tun ...
in technoschuppen werden auch die tanzflächen vermessen und keiner der aufgelegten tracks/künstler sind bei der GEMA
man sollte eine ähnliche vereinigung für unabhängige musiker gründen.
gibts doch schon ...
also auch im techno bereich ist ne gema anmeldung sozusagen pflicht, wenn du jemals auf einem label platten veröffentlichen willst, sonst kriegt das label die dinger kaum irgendwo gepresst, zumindest nicht in deutschland, frankreich auch nicht... also die paar presswerke halt, die ich so kenne verlangen nen nachweis zur gema, vorher fassen die da gar nichts an...
habe bis jetzt ja eher den verdacht,
dass mp3s im netz wie eine reguläre veröffentlichung
gehandhabt werden sollen, also mit anmelde"zwang"?
Das gilt nur für Deutsche Künstler und deutsche Labels .. also wenn meine Sachen in Deutschland verkauft werden oder ich in Deutschland Konzerte gebe, können mir die am buckel runterrutschen?
Ist das so jetzt richtig?
Wie is das eigentlich mit Liedern in denen Samples von Filmen oder sonstiges verwendet wurden .. Gibts da schon irgendwelche Erfahrungswerte ob das angezeigt worden ist oder sind die bei euch schon mal draufgekommen .. und wie sind denn da die Richtlinien (wieviel darf ich verwenden und was darf ich verwenden) gibts da so ein Archiv wo alles steht was man nicht nehmen darf?
Was passiert eigentlich wenn die rausfinden das ich was aus einem Film verwendet hab.
Okay Scherz beiseite, wenn ich also einen Presslufthammer aufnehme, die ganze Sequenz 3 Minuten laufen lasse und auf meiner HP als mp3 anbiete, was ist dann?
reduktor hat geschrieben:Okay Scherz beiseite, wenn ich also einen Presslufthammer aufnehme, die ganze Sequenz 3 Minuten laufen lasse und auf meiner HP als mp3 anbiete, was ist dann?
wenn die aufnahme unbearbeitet ist, ist sie vielleicht(!) nicht meldepflichtig. aber auch bei solchen sachen gilst du als urheber. wärst du also gema-mitglied wäre diese aufnahme garantiert meldepflichtig!
reduktor hat geschrieben:wenn die aufnahme unbearbeitet ist, ist sie vielleicht(!) nicht meldepflichtig. aber auch bei solchen sachen gilst du als urheber. wärst du also gema-mitglied wäre diese aufnahme garantiert meldepflichtig!
haiwire hat geschrieben:arbeitsdrone_544 hat geschrieben:haiwire hat geschrieben:das waren auch die kompletten lps, die wohl auch unter der gema obhut standen, ist also nicht mit nicht-gema-angemeldeten demos oder ähnlichem zu vergleichen.
Und die Tapes?
einige tapes wurden ja mittlerweile auf lp veröffentlicht, offiziell und mit gema siegel, ich denke das wird der haken sein.
haiwire hat geschrieben:übrigens gibt es in deutschland keinen gema-zwang, entgegen des teilweise hier verbreiteten halbwissens. es gibt im industrial bereich einige labels mit beträchtlichem output, die noch nicht eine vö über die gema angemeldet haben, völlig legal.
soweit wir wissen, gilt diese Gebührenordnung seit April 2005. Die GEMA verlangt - auch für das gratis Einstellen registrierter Titel - 25 Euro pro Titel/Jahr. Das wäre enorm viel Geld, wenn man sich anschaut, wieviel wir im Netz haben.
...
Wenn Du eine Idee hast, wie man diese neue GEMA Regelung umgehen kann, dann habe keine Hemmungen dich zu melden...
1. Allgemeines
Ist keine Musik auf Ihrer CD enthalten, dann muss auch keine GEMA Meldung vorgenommen weden.
In diesem Fall senden Sie uns einfach das ausgefüllte reistellungsformular.
Wenn Musik auf Ihren Tonträgern enthalten ist, muss die Produktion bei der GEMA gemeldet werden.
2. GEMA-Anmeldung
1. Auch wenn alle Titel auf dem Tönträger GEMA- frei sind, muß die Vervielfältigung gemeldet werden.
Es fallen dann aber keine Kosten an. Es muß lediglich die GEMA-Werkmeldung an die GEMA
geschickt werden.
2. Wenn alle Titel GEMA- pflichtig sind, es sich aber um Promotionexemplare handelt, sie also nicht verkauft werden und eine Auflage von 500 Stk nicht überstiegen wird, fällt eine GEMA Mindestvergütung von 0,64 ? pro Tonträger an. Bitte geben Sie auf dem Werkmeldeformular einfach als Verwendungszweck "Promotionsexemplare" an.
3. Wenn alle Titel GEMA-pflichtig sind und der Tonträger verkauft werden soll, berechnet sich die Gebühr nach dem Verkaufspreis an den Handel (HAP). Beispiel:
Bei einem HAP von15 ? ergeben sich Lizenzgebühren von 1.39 ? pro Tonträger. Das entspricht 9,25% vom Nettopreis.
Quelle: http://www.brennfabrik.de
reduktor hat geschrieben:zur tüdlichen doris:
habe wolfgang mal gefragt und bekam diese antwortsoweit wir wissen, gilt diese Gebührenordnung seit April 2005. Die GEMA verlangt - auch für das gratis Einstellen registrierter Titel - 25 Euro pro Titel/Jahr. Das wäre enorm viel Geld, wenn man sich anschaut, wieviel wir im Netz haben.
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Wenn Du eine Idee hast, wie man diese neue GEMA Regelung umgehen kann, dann habe keine Hemmungen dich zu melden...
soviel dazu, dass nicht mal die urheber selbst etwas verschenken dürfen, wenn sie gema-mitglieder sind...
SimonSchall hat geschrieben:Jetzt interessiert mich nur eins .. Hat von den reg. hier schon mal irgendwer ein Geld bekommen von der GEMA?
SimonSchall hat geschrieben:Jetzt interessiert mich nur eins .. Hat von den reg. hier schon mal irgendwer ein Geld bekommen von der GEMA?
dcp hat geschrieben:und auch das wirft wieder neue fragen auf:
oben steht, das die gema geld für das 'gratis einstellen REGISTRIERTER titel' verlangt.
was ist aber nun mit gar nicht registrierten (resp. bei der gema angemeldeten) titeln eines bei der gema angemeldeten artists, wenn er diese titel dazu noch unter einem der gema NICHT bekannten/gemeldeten pseudonym einstellt?
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