thedi hat geschrieben:And242 hat geschrieben:Wenn man sie aber prüft und der Name erst frei ist, dann nützt die Geschichte im Nachhinein, wie beim Fall Spherical, gar nichts mehr.
Da hast du recht, das Risiko hat man leider bei Bandnamen durchaus - da ist es am besten schnell irgendwo bei einem Label was rauszubringen - und sei es auf ner Compilation, die einfach offiziell im Handel ist - dann bist du zumindest auf dem Gebiet der erste und hast nen Beleg, bei dem man nicht mal vor Gericht ziehen muss...
So wie ich mich an die Sache erinnere war das so, daß die Belege eben auch nur innerhalb dieser 3-Monatspflicht galten, was eben eine Einspruchsfrist ist. Danach war Einspruch zwecklos, egal was für Beweise vorlagen. In der Tat eine ziemlich lächerliche Regelung...
Damals hatte ich mein erstes Tape im Eigenvertrieb rausgebracht und es gab Rezis in Magazinen, womit ich also beweisen konnte, daß es mein Projekt länger gab. Was mich heute noch ärgert ist, daß ich auch die Domain abgetreten habe, denn das hätte ich, glaube ich, nicht gemußt...