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Rechtliche Grundlagen bei der Namensgebung?

BeitragVerfasst: 05.06.2007 (20:09)
von Meshugger
Hallo noch ens ... Wer von euch weiß, welche Rechtsgrundlagen bei der Namensgebung gelten? Kann es Mecker geben, wenn man seinem Projekt den gleichen Namen gibt, wie zum Beispiel eine Firma im Ausland heißt obwohl die Schreibweise anders ist?

BeitragVerfasst: 05.06.2007 (20:18)
von sex machine
Aerger kann`s immer geben, meistens passiert das aber nur, wenn`ne Combo bekannt(er) wird.

Beispiele:
Pan Sonic (frueher "Panasonic")
Comsat Angels (in Amerika "C.S. Angels")
und viel mehr noch...

BeitragVerfasst: 05.06.2007 (20:37)
von white room
sex machine hat geschrieben:Aerger kann`s immer geben, meistens passiert das aber nur, wenn`ne Combo bekannt(er) wird.

...


Beispiel atrox:

kenne zwischenzeitlich 5 Bands, die so heissen.

BeitragVerfasst: 05.06.2007 (20:57)
von And242
Sehr komplexes Thema. Eine fremde, japanische Firma hat mal unser Firmlogo benutzt, es aber um 180° gedreht. Das konnten wir ihnen verbieten, weil sie zufällig ein Konkurrent waren.
Unsere Produktnamen genießen allerdings nur einen Schutz, wenn es sich um artverwandte Technologie handelt.

BeitragVerfasst: 05.06.2007 (21:30)
von chikan
white room hat geschrieben:
Beispiel atrox:

kenne zwischenzeitlich 5 Bands, die so heissen.


das Problem ist mir leider sehr bekannt. :roll:

BeitragVerfasst: 05.06.2007 (22:32)
von Phelios
And242 hat geschrieben:Unsere Produktnamen genießen allerdings nur einen Schutz, wenn es sich um artverwandte Technologie handelt.

... was auch gut so ist! Sonst würde der Mobilfunkanbieter "base" alle Drumcomputer verbieten! Oder "loop" alle Sequenzer! Wir wären ganz schön am Arsch.

BeitragVerfasst: 05.06.2007 (22:32)
von Meshugger
Na denn ... Bei mir wären es gleich zwei Unternehmen. Eines in Österreich und eines in Deutschland. Es wird sich zeigen.

BeitragVerfasst: 05.06.2007 (22:34)
von Meshugger
ich meinte natürlich eins in Italien und eins hier. :roll:

BeitragVerfasst: 05.06.2007 (22:44)
von Phelios
http://www.phelios.com

Die sind mittlerweile auch beleidigt weil ich bei Google über denen bin, aber die haben ja sonst gar nichts mit musik zu tun, daher passiert da auch nix. Außerdem gab´s mich schon eher, allerdings habe ich es als 11jähriger verschlafen, mir die Domain zu sichern.

BeitragVerfasst: 06.06.2007 (5:41)
von Paradroid
'Spherical Disrupted' hieß früher nur 'Spherical'. Diesen Name führt jetzt eine andere Band, obwohl es mein Projekt nachweislich länger gibt.

Nur leider steckte bei der anderen eine Plattenfirma mit Kohle dahinter, welche den Namen markenrechtlich hat schützen lassen. Man hat zwar 3 Monate Einspruchsrecht, nur wird man wegen sowas ja auch nicht kontaktiert...

BeitragVerfasst: 06.06.2007 (8:17)
von And242
Gilt in solchen Fällen denn nicht eine andere Frist? Man ist ja schließlich kein Hellseher. Hier kann man schon von Vorsatz sprechen!

Re: Rechtliche Grundlagen bei der Namensgebung?

BeitragVerfasst: 06.06.2007 (8:34)
von ohmnoise
Meshugger hat geschrieben:Hallo noch ens ... Wer von euch weiß, welche Rechtsgrundlagen bei der Namensgebung gelten? Kann es Mecker geben, wenn man seinem Projekt den gleichen Namen gibt, wie zum Beispiel eine Firma im Ausland heißt obwohl die Schreibweise anders ist?


Der "Firmen"-Name ist lokal geschützt, falls ihr euch geschäftlich anmeldet.
Ansonsten beim Patentamt Markenschutz für BRD/Europa/Weltweit beantragen.
Glaubt ihr (was auch realistisch ist) keine 1000er-Auflage für eure Produktionen zu benötigen? Dann seit ihr eine von Millionen "Amateur"-Bands, kümmert euch lieber um die Musik und nicht ums Geschäft.

BeitragVerfasst: 06.06.2007 (8:59)
von thedi
Phelios hat geschrieben:
And242 hat geschrieben:Unsere Produktnamen genießen allerdings nur einen Schutz, wenn es sich um artverwandte Technologie handelt.

... was auch gut so ist! Sonst würde der Mobilfunkanbieter "base" alle Drumcomputer verbieten! Oder "loop" alle Sequenzer! Wir wären ganz schön am Arsch.


*hust* das heisst "bass" - base könnte also nicht klagen... ;)

BeitragVerfasst: 06.06.2007 (9:01)
von thedi
And242 hat geschrieben:Gilt in solchen Fällen denn nicht eine andere Frist? Man ist ja schließlich kein Hellseher. Hier kann man schon von Vorsatz sprechen!


Nein, das ist deine eigene Sache bei Verwendung von namen zu prüfen, ob sie nicht im markenregister eingetragen sind. So ist leider das Gesetz.

BeitragVerfasst: 06.06.2007 (11:35)
von And242
Wenn man sie aber prüft und der Name erst frei ist, dann nützt die Geschichte im Nachhinein, wie beim Fall Spherical, gar nichts mehr.