Samstag Nacht in einer schwäbischen Kleinstadt...

alles was nicht woanders reinpaßt

Moderatoren: And242, Tardive Dyskinesia

Beitragvon ParityBit » 25.04.2006 (19:49)

memo an selbst: nur noch cd-rw benutzen .....die beschriftet man eh nicht :lol:
ParityBit
 
Beiträge: 85
Registriert: 08.05.2004 (20:25)
Wohnort: Villingen-Schwenningen

Beitragvon Eisquader » 25.04.2006 (19:53)

so schlimm schon?! :shock:

Na, ich denke, die Geschichte ist war, weil ich selbst schon mit in eine Kontrolle vor einer Disco im Kreis Sigmaringen (=nebenan vom Stöfi, Biberacher Kreis) geraten bin, bei der alles kontrolliert wurde. Verbandskasten, Alkohol, Drogen und haufenweise CDs. Das war ca. 2003. Dummerweise befanden sich im Auto eine ganze Tüte voller "gebrannter" CDs von Eurocide (jaja, die Band, über die ihr mal bei Krachcom abgegangen seid), welche aber legal waren. Bis der liebe Beamte dies geglaubt hat, dauerte es ein wenig. Das Glück des Fahrers, es war sein Auto (aber auf Herrn Papa zugelassen), war, dass er als Sänger der Band im Booklet abgedruckt war.



So, ich hole jetzt juristisch aus:

Gem. § 152 II StPO (Strafprozessordnung, also die formelle Geschichte mit Bürokratie und so...) "Die Staatsanwaltschaft ist, soweit nicht anders gesetzlich geregelt, verpflichtet, wegen aller verfolgbaren Straftaten einzuschreiten, sofern zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen."

--> ein Anfangsverdacht ist ausreichend, wer also gebrannte CDs hat, könnte sie ja theoretisch illegal gebrannt haben. Die Staatsanwaltschaft muss dem nachgehen, um evtl. Klage vor Gericht zu erheben.

gem. § 160 I StPO: "Sobald die Staatsanwaltschaft durch eine Anzeige oder auf anderem Wege von dem Verdacht einer Straftat Kenntnis erhält, hat sie zu ihrer Entschließung darüber, ob die öffentliche Klage zu erheben ist, den Sachverhalt zu erforschen."

§ 163 I StPO Aufgabe der Polizei "Die Behörden und die Polizei haben Straftaten zu erforschen und alle keinen Aufschub gestattenden Anordnungen zu treffen, um die Verdunkelung der Sache zu verhüten. .... und sind befugt, Ermittlungen jeder Art vorzunehmen."

--> Die Staatsanwaltschaft ist also um alles in der Welt verpflichtet, zu ermitteln. Dabei muss sie auch die positiven und entlastenden Fakten erforschen, § 106 II StPO.

Gem. § 152 I GVG (Gerichtsverfassungsgesetz) gehört die Polizei zu den Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft.

Soweit, so gut.

Durchsuchungen der Wohnung etc.: A C H T U N G !

"Bei dem, welcher als Täter oder Teilnehmer (Anstifter, Gehilfe) einer Straftat ... verdächtig ist, kann eine Durchsuchung der Wohnung und anderer Räume sowie seiner Person und der ihm gehörenden Sachen sowohl zum Zweck seiner Ergreifung als auch dann vorgenommen werden, wenn zu vermuten ist, dass die Durchsuchung zur Auffindung von Beweismitteln führen werde" § 12 StPO

[color=red]"Durchsuchungen dürfen nur durch den Richter, bei Gefahr in Verzug auch durch Staatsanwaltschaft und ihre Ermittlungspersonen gem. " 152 GVG (POLIZEI!!!) angeordnet werden." ,[color=red]§ 105 Abs. 1
Satz 1 StPO

Zur Nachtzeit dürfen Wohnung, Geschäftsräume und das befriedete Besitztum (=Grundstück) nur bei Verfolgung auf frischer Tat oder bei Gefahr in Verzug ...", § 104 I StPO

Die Nachtzeit ist vom 01.04.-31.09. zwischen 21 Uhr bis 4 Uhr, vom 01.10.- 31.03. zwischen 21 Uhr bis 6 Uhr, § 104 III StPO


Es gibt folgende Anordnungsvoraussetzungen für eine Durchsuchung:
- Verdachtslage: einfacher Tatverdacht der Tatbeteiligung

- spez. Anordnungsvoraussetzung: zum Zwecke der Ergreifung des Verdächtigen und des Auffinden von beschlagnahmefähigen Beweismitteln durch Durchsuchung der Wohnung, anderer Räume, der Person selbst und den ihr gehörenden Sachen; eine Auffindungsvermutung genügt (!!!)

- Das ganze muss verhältnismäßig sein: umso schwerer die vermutete Straftat, um so eher dürfen sie durchsuchen und umso "böser" darf die Durchsuchung sein.

Form und Inhalt der Durchsuchungsordnung:
Bei richterlicher Anordnung gibt es einen Beschluss, ansonsten formlos, auch stillschweigend (!!!)




Schlussfolgerung: Die "Geschichte" vom Stöfi könnte rein juristisch stimmen. :?
Humor ist der Regenschirm der Weisen. Kästner
Benutzeravatar
Eisquader
 
Beiträge: 209
Registriert: 24.06.2004 (11:45)
Wohnort: Konstanz

Beitragvon Eisquader » 25.04.2006 (19:58)

And242 hat geschrieben:Sollte ich jemals in den Genuss kommen, etwas illegal aus dem Netz zu laden oder etwas zu kopieren, dann war das natürlich im Vollrausch. :wink:


Dann solltest du aber, um schuldunfähig zu sein, so zw. 3,5 bis 4 Promille gehabt haben. Dann wirst du aber immer noch gem. § 323 a I StGB (Strafgesetzbuch) wg. Versetzen in den Vollrausch mit bis zu 5 Jahre Freiheitsstrafe oder mit Geldstrafe bestraft. :lol:

Aber wenn es dich tröstet: gem. § 323 a II darf die Bestrafung gem. 323 a I StGB nicht schwerer sein als die im Vollrausch begangene Straftat (= Raubkopieren).

Viel Spaß! :wink:
Humor ist der Regenschirm der Weisen. Kästner
Benutzeravatar
Eisquader
 
Beiträge: 209
Registriert: 24.06.2004 (11:45)
Wohnort: Konstanz

Beitragvon haiwire » 25.04.2006 (19:59)

ParityBit hat geschrieben:memo an selbst: nur noch cd-rw benutzen .....die beschriftet man eh nicht :lol:


nee, legal beim mailorder kaufen. sachen, die man nicht kaufen will, braucht man sich auch nicht zu brennen.
ä!§$%&/()][}{=?*öü+#-.,µ|<>@^°
haiwire
 
Beiträge: 1721
Registriert: 18.07.2002 (20:19)

Beitragvon Eisquader » 25.04.2006 (20:02)

And242 hat geschrieben:Wer sagt denn, dass man überhaupt das Original besitzen muss?

Stichwort: Privatkopie!

Verboten ist:
- Das Aushebeln eines Kopierschutzes mit entsprechenden Werkzeugen
- Das Runterladen von geschütztem Material aus dem Netz

Der Besitz einer Kopie ist nicht strafbar, solange sie nicht nachweisen können, wie diese entstanden ist.


And 242 hat soweit Recht. Nur füge ich hinzu, dass m. W. (bin mir nicht absolut sicher) ca. 5-7 Kopien gemacht werden dürfen, wenn Familienmitglieder (und Freunde?) eine Kopie etc. haben oder für das Auto oder dem DJ, der seine CDs kopiert, um nicht seine Vinyl-Scheiben mitschleppen zu müssen oder seine streng limitierten Auflagen einen Kratzer bekommen. Allerdings sollte er dann den Gema- Nachweis bei sich führen.
Humor ist der Regenschirm der Weisen. Kästner
Benutzeravatar
Eisquader
 
Beiträge: 209
Registriert: 24.06.2004 (11:45)
Wohnort: Konstanz

Beitragvon And242 » 25.04.2006 (20:10)

Eisquader hat geschrieben:Na, ich denke, die Geschichte ist war, weil ich selbst schon mit in eine Kontrolle vor einer Disco im Kreis Sigmaringen (=nebenan vom Stöfi, Biberacher Kreis) geraten bin, bei der alles kontrolliert wurde. Verbandskasten, Alkohol, Drogen und haufenweise CDs.

Und es handelte sich dabei um legale Drogen?

Mit diesem juristischen Kram dürfte eigentlich jeder Beamte alles kontrollieren. Videokamera? Oh, der kann ja Kinderpornos drehen... Der hat Arme, der könnte seinen rechten heben... Der hat einen Mund, der könnte was falsches sagen...
______________________________________________________
Früher bewunderte man die SA, heute bewundere ich die AntiFa!
<WALKINGwithSHADOWS>
Benutzeravatar
And242
 
Beiträge: 7561
Registriert: 04.11.2003 (16:18)
Wohnort: Osnabrück

Beitragvon Eisquader » 25.04.2006 (20:11)

Genau.

wg. Drogen: Damit meinte ich "Pupillengucken" und "Stäbchensabbern"
Humor ist der Regenschirm der Weisen. Kästner
Benutzeravatar
Eisquader
 
Beiträge: 209
Registriert: 24.06.2004 (11:45)
Wohnort: Konstanz

Beitragvon And242 » 25.04.2006 (20:14)

Eisquader hat geschrieben: Nur füge ich hinzu, dass m. W. (bin mir nicht absolut sicher) ca. 5-7 Kopien gemacht werden dürfen, wenn Familienmitglieder (und Freunde?) eine Kopie etc. haben oder für das Auto oder dem DJ, der seine CDs kopiert, um nicht seine Vinyl-Scheiben mitschleppen zu müssen oder seine streng limitierten Auflagen einen Kratzer bekommen. Allerdings sollte er dann den Gema- Nachweis bei sich führen.


9 Kopien. Man wird natürlich ganz brav die Nummer der Kopie draufschreiben. :wink:

Was soll der Quatsch mit dem Gema-Nachweis? Die meisten Künstler sind nicht in der Gema. Und die anderen erhalten schon Gebühren, durch den Kauf.
______________________________________________________
Früher bewunderte man die SA, heute bewundere ich die AntiFa!
<WALKINGwithSHADOWS>
Benutzeravatar
And242
 
Beiträge: 7561
Registriert: 04.11.2003 (16:18)
Wohnort: Osnabrück

Beitragvon Eisquader » 25.04.2006 (20:42)

And242 hat geschrieben:Was soll der Quatsch mit dem Gema-Nachweis? Die meisten Künstler sind nicht in der Gema. Und die anderen erhalten schon Gebühren, durch den Kauf.


Bin ich DJane? Im Abby (hey, gehört auch zum Sigmaringer Kreis) wurde man ne Kontrolle durch GEMA- Leute gemacht und irgendwie musste der DJ Steffen ("SAS") Nachweis erbringen, dass die gebrannten CDs lediglich legal gebrannt sind. Mir wurde es nur durch den DJ erzählt, selbst dabei war ich nicht.

(Gib doch zu, du kriegst langsam Panik. :wink: )
Humor ist der Regenschirm der Weisen. Kästner
Benutzeravatar
Eisquader
 
Beiträge: 209
Registriert: 24.06.2004 (11:45)
Wohnort: Konstanz

Beitragvon And242 » 25.04.2006 (21:19)

Panik, bei den Besucherzahlen meiner Veranstaltungen? Da sollen die Gema-Leute ruhig kommen. Freue mich über jeden Gast. :wink:

Sorgen muss man sich überhaupt nicht machen. Nur distanziere ich mich immer mehr von den Idealen des Rechtsstaates und das kann sich negativ auswirken, wenn der ganze Apparat mal meine Hilfe braucht.
______________________________________________________
Früher bewunderte man die SA, heute bewundere ich die AntiFa!
<WALKINGwithSHADOWS>
Benutzeravatar
And242
 
Beiträge: 7561
Registriert: 04.11.2003 (16:18)
Wohnort: Osnabrück

Beitragvon Eternal Soul » 25.04.2006 (21:20)

Eisquader hat geschrieben:Im Abby wurde man ne Kontrolle durch GEMA- Leute gemacht und irgendwie musste der DJ Steffen ("SAS") Nachweis erbringen, dass die gebrannten CDs lediglich legal gebrannt sind. Mir wurde es nur durch den DJ erzählt, selbst dabei war ich nicht.


Zu meinen Zeiten als Einlasser in Berlin's (damals noch angesagtesten Underground Schuppen) habe ich das auch miterlebt!
Damals wie heute galt: brennen ja, öffentlich vorführen nein!?

Hat sich da inzwischen was geändert?
.: IN HOC SIGNO VINCES :.
Benutzeravatar
Eternal Soul
 
Beiträge: 2221
Registriert: 30.04.2003 (12:57)

Beitragvon And242 » 25.04.2006 (21:21)

Eternal Soul hat geschrieben:brennen ja, öffentlich vorführen nein!?

Die beiden Satzzeichen verwirren ein wenig.
______________________________________________________
Früher bewunderte man die SA, heute bewundere ich die AntiFa!
<WALKINGwithSHADOWS>
Benutzeravatar
And242
 
Beiträge: 7561
Registriert: 04.11.2003 (16:18)
Wohnort: Osnabrück

Beitragvon Eternal Soul » 25.04.2006 (21:22)

haiwire hat geschrieben:nee, legal beim mailorder kaufen. sachen, die man nicht kaufen will, braucht man sich auch nicht zu brennen.


:!: :!: :!:
.: IN HOC SIGNO VINCES :.
Benutzeravatar
Eternal Soul
 
Beiträge: 2221
Registriert: 30.04.2003 (12:57)

Beitragvon Eternal Soul » 25.04.2006 (21:22)

And242 hat geschrieben:
Eternal Soul hat geschrieben:brennen ja, öffentlich vorführen nein!?

Die beiden Satzzeichen verwirren ein wenig.


dann das ? weg lassen
.: IN HOC SIGNO VINCES :.
Benutzeravatar
Eternal Soul
 
Beiträge: 2221
Registriert: 30.04.2003 (12:57)

Beitragvon And242 » 25.04.2006 (21:31)

Wo ist der Unterschied, ob eine Original CD aufgelegt wird oder das Original sicher zuhause liegt und man stattdessen die Kopie verwendet?

An der zweiten Möglichkeit verdient die Gema übrigens mehr. :wink:
______________________________________________________
Früher bewunderte man die SA, heute bewundere ich die AntiFa!
<WALKINGwithSHADOWS>
Benutzeravatar
And242
 
Beiträge: 7561
Registriert: 04.11.2003 (16:18)
Wohnort: Osnabrück

VorherigeNächste

Zurück zu streettalk

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 2 Gäste