Wer gegen Nazis ist, macht sich strafbar!

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Wer gegen Nazis ist, macht sich strafbar!

Beitragvon And242 » 04.01.2006 (12:59)

Geht hier um durchgestrichene Nazisymbole:

Gefunden beim WDR
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Re: Wer gegen Nazis ist, macht sich strafbar!

Beitragvon hardcore » 04.01.2006 (14:56)

And242 hat geschrieben:Geht hier um durchgestrichene Nazisymbole:

Gefunden beim WDR


Da habe ich vor kurzem einen längeren Bericht gesehen... Da wurde bekannte Leute angeklagt weil sie mit durchgestrichenen HK rumrennen.

Komischerweise ist in diesem lächerlichen "Wir sind Deutschland" - Clip eine Szene wo diese HKs auch zu sehen sind. Die winken damit sogar auf Schildern rum.
Wahrscheinlich ist das selektive Wahrnehmung.
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Re: Wer gegen Nazis ist, macht sich strafbar!

Beitragvon ohmnoise » 04.01.2006 (15:33)

And242 hat geschrieben:Geht hier um durchgestrichene Nazisymbole:

Gefunden beim WDR


Auf Indymedia wird auch über diese Absuridität ausführlich berichtet:
http://germany.indymedia.org/2006/01/136053.shtml
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Beitragvon And242 » 04.01.2006 (17:15)

Ich hab mir mal die Seite vom VS intensiv durchgelesen. Eine Ansammlung von Widersprüchen.

Dort steht u.a. wenn aus mehreren Metern Entfernung ein nicht sachkundiger meint, es handelt sich um ein Nazisymbol, dann ist dies schon eine Straftat.

Wiederum steht aber auch auf der Seite, wenn eine ablehnende Haltung erkennbar ist, dann ist es erlaubt.

Was denn nun? Alles Gummiparagraphen!

Interessanterweise ist die Darstellung von Nazisymbolik erlaubt, wenn es sich dabei um Kunst handelt. (Satire wird nur teilweise geduldet.) Wer jetzt also mit Wurst modellieren möchte...
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Beitragvon Toxxiq » 04.01.2006 (19:01)

Hatte den Bericht seinerzeit auch im Fernsehen gesehen.
Es ist schon absurd, wie bestimmte Symbole und Reizworte immer wieder für Aufruhr sorgen. Diejenigen, die selbst ein durchgestrichenes Hakenkreuz als zu verbieten einstufen stellen unsere Demokratie damit als schwächelndes Gebilde mit Armutszertifikat dar.
Und Verbote haben immer das Interesse und den Reiz am Verbotenen noch weiter steigen lassen. Stattdessen sollte man Hakenkreuze an jeder Hauswand, jedem Bus, Taxi, Werbetafel, Zeitung, Fernsehsendung, kurzum an jedem Produkt und einfach überall anbringen bis es auch dem Letzten zum Hals raushängt und zur Bedeutungslosigkeit mutiert. Erst DAS wäre eine Aktion GEGEN ein mißliebiges Symbol.
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Beitragvon And242 » 04.01.2006 (19:19)

Wie verträgt sich eigentlich die ganze Aktion mit der "Meinungsfreiheit"? (Ich weiss, ich muss selber lachen.)
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Beitragvon existence » 04.01.2006 (20:13)

..und was ist wenn man ein durchgestichendes HK nochmal durchstreicht.. also man dagegen gegen dagegen ist? mmh moment, dann müsste ich es ja nochmal durchstreichen:)
Toxxiq hat schon recht.. ich glaube in Japan war es mal in Mode mit nen Adolf Popart T-Shirt rumzulaufen (sowie Marliyn Monroe).. mache das mal in Deutschland':twisted:'
aber da sieht man mal womit sich die Jusitiz in diesem Land beschäftigt
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Beitragvon haiwire » 04.01.2006 (21:52)

Stattdessen sollte man Hakenkreuze an jeder Hauswand, jedem Bus, Taxi, Werbetafel, Zeitung, Fernsehsendung, kurzum an jedem Produkt und einfach überall anbringen bis es auch dem Letzten zum Hals raushängt und zur Bedeutungslosigkeit mutiert. Erst DAS wäre eine Aktion GEGEN ein mißliebiges Symbol.


ich dachte das hatten wir schon, eher mit weniger erfolg...

bei aller kritik am zensurgehabe sollte man sich der symbolgewalt der swastika bewußt sein, hier geht es nicht um irgendwelche jahrtausendalte sonnenzeichen...
offensichtlich fühlen sich wohl auch viele durch eine durchgestrichene provoziert bzw können mit dieser art des "widerstandes" nichts anfangen,
also mal vorsichtshalber alles verbieten... so ists halt
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Beitragvon Paradroid » 04.01.2006 (22:34)

existence hat geschrieben:..und was ist wenn man ein durchgestichendes HK nochmal durchstreicht.. also man dagegen gegen dagegen ist? mmh moment, dann müsste ich es ja nochmal durchstreichen:)


wenn du es so oft durchstreichst, daß nichts mehr davon zu erkennen ist, passt es schon...
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Beitragvon And242 » 04.01.2006 (23:18)

haiwire hat geschrieben: offensichtlich fühlen sich wohl auch viele durch eine durchgestrichene provoziert bzw können mit dieser art des "widerstandes" nichts anfangen,
also mal vorsichtshalber alles verbieten... so ists halt


Wenn "sich provoziert fühlen" schon reicht, dann muss aber vielmehr verboten werden.
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Beitragvon Eisquader » 08.01.2006 (3:10)

Warum der Spaß in §§ 86, 86 a StGB (Propagandazeugs)? Ganz einfach:

"[...] Propagandamittel, ... deren Inhalt sich in aggressiver Weise entweder gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung [...] oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung (Art. 9 II Grundgesetz) wendet...[...] auf Motive des Autors/ Täters kommt es nicht an" (Tröndle/ Fischer, StGB, § 86 Rn 3.)

--> Nazis, Zecken hin oder her, sobald Gefahren für die "Mittelweg-liebenden-Normalbürger" ( :D ) ausgehen, sind sie alle gleich, also egal wer was in welchem Sinn verwendet.
Und kommt nicht auf die Idee, es irgendwie satirisch auszulegen, funktioniert nicht. ;) Ein durchgestrichenes Hakenkreuz kann und wird auch von Antifa (gelegentlich nehmen die es mit der freiheitllichen demokratische Grundordnung nicht so genau...) genutzt.

Im Streifen des WDR meinte einer der "Bunten", er würde ja die "richtige Meinung" vertreten. *hüstel*, die steht so aber nicht in der Verfassung. Pech gehabt. Laut einer (Bayrischen) Gerichtsentscheidung von 1988 soll der "politische Frieden geschützt" werden.

"[...] dabei genügt auch die Abbildung, die auf einige Meter Entfernung auf Passanten optisch wie ein Hakenkreuz wirkt (Entscheidungen: Hamburg, NStZ 1981, Seite 393; Köln, MDR 1984, Seite 960; Oldenburg, NStZ 1988, Seite 74) [...] auch abgewandelte Symbole, die den Kennzeichen der verfassungswidrigen Organisationen zum Verwechseln ähnlich sind und eine dem Symbolgehalt entsprechende Richtung auf die verbotene Organisation aufweisen."

--> Hakenkreuz bleibt Hakenkreuz, ob Strich durch oder nicht. Ob harmlose Oma, Geschichtsstudent, Oberzecke oder Mitläufernazi.

Einzige Ausnahme zum Verwenden von Propagandamittel:

- Nach der Sozialadäquanzklausel in § 86 III StGB dürfen "Propagandamittel" verwendet werden, wenn sie bestimmten anerkennenswerten Zwecken dienen. Z. B. Verwendung zur staatsbürgerlichen Aufklärung über NS- Zeit. (Gehört dazu wirklich ein durchgestrichenes Hakenkreuz? Nein!)

- zu Kunstzwecken: Filme, Theater, Karrikaturen (möglichst keine Satire!)
- zu Wissenschaftszwecken...

zur Frage von And 242: wg. Meinungs-, Kunst-, Wissenschafts- und Pressefreiheit in Art 5 Grundgesetz: Prinzipiell hat jeder sein Recht auf freie MEinung und Kunstschaffenheit etc., doch wird dieses durch die allgemeinen Gesetze, hier §§ 86, 86 a StGB eingeschränkt (nämlich insoweit, dass es nicht gegen die "freiheitliche demokratische Grundordnung" verstößt.) Frage beantwortet?

kurz: Die Gesetzeslage muss erst geändert werden, um durchgestrichene Hakenkreuze als Meinungsfreiheit zu akzeptieren, und um einer Strafanzeige nach §§ 86 ff StGB zu entgehen.
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Beitragvon Eisquader » 08.01.2006 (3:20)

P.S.: Ihr wißt sicherlich auch, dass das Verwenden der FDJ- Hemden mit Abzeichen, "also des Uniformhemdes der in Westdeutschland verbotenen 'Freien deutschen Jugend'" grundsätzlich dem Verbot des § 86 a I Nr. 1 in Verbindung mit § 86 I Nr. 2 StGB unterfällt. Dies wird auch nicht deshalb in Frage gestellt, dass eine überwiegende Mehrheit der ostdeutschen Bevölkerung diesem Verbot kein Verständnis entgegenbringt. (auch aus Tröndle/ Fischer, StGB, § 86 a Rn. 3)

a) Danke, dass ich durch diesen Thread das jetzt auch weiß.
b) Juhuu, es würde mich nen Dreck interessieren, wenn ich eins besitzen würde.
c) Von wegen, die NS- ähnlichen- Uniform- Träger hätten eine Möglichkeit zum Ausweichen gefunden. :wink:
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Beitragvon Eisquader » 08.01.2006 (3:29)

existence hat geschrieben:ich glaube in Japan war es mal in Mode mit nen Adolf Popart T-Shirt rumzulaufen (sowie Marliyn Monroe).. mache das mal in Deutschland':twisted:'
aber da sieht man mal womit sich die Jusitiz in diesem Land beschäftigt


Nach sog. herrschender Meinung gehört zu § 86 a II 1 StGB auch das "Kopfbild Hitlers" (Entscheidungen des BGH in den 70er Jahren sowie unzählige andere Gerichtsentscheidungen bis einschließlich 2002)

KEINE PANIK wegen *dolf* , VAC, meine "Abwarten- Formel" müsste ausreichen. :wink: Jedenfalls gibt's dazu noch keine Gerichtsentscheidung. :mrgreen:
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Beitragvon Toxxiq » 08.01.2006 (11:07)

Eisquader hat geschrieben:"[...] dabei genügt auch die Abbildung, die auf einige Meter Entfernung auf Passanten optisch wie ein Hakenkreuz wirkt (Entscheidungen: Hamburg, NStZ 1981, Seite 393; Köln, MDR 1984, Seite 960; Oldenburg, NStZ 1988, Seite 74) [...]


Auf einige Meter Entfernung kann ich in so ziemlich jedes Winkelelement ein Hakenkreuz hineininterpretieren. Das Problem liegt dann wohl eher im Kopf des Betrachters.
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Beitragvon white room » 08.01.2006 (11:57)

@ Eisquader:

ICH HAB NICHT WEGGEGESSEN, sondern nur mitgefuttert! :twisted:
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