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politische Statements - Samples

BeitragVerfasst: 18.06.2009 (11:33)
von Al.Machine.O
Ich find den Thread über die Verwendung gewisser Samples (ich glaube, dass es einen solchen hier gab) nicht mehr, deswegen diesereiner.

Ich hab vor, ein kleines Noisestück zu machen, in dem ein eindeutiges "Heil H...er!" und diverse andere äusserungen zu hören sind, wofür der, von dem die äusserungen stammen, zu mehreren Jahren Gefängnis verurteilt wurde.

Egal, in welchem Zusammenhang in Bezug auf meine eigene Meinung das Stück steht, hab ich das Bedenken, daß mir da was bös auf die Füße fallen kann.
Gibt es irgendwo gesetzliche Vorschriften, o.ä., daß ich solche Samples NICHT im Rahmen der "künstlerischen Freiheit" verwenden darf oder sollte?

BeitragVerfasst: 18.06.2009 (12:40)
von 890
bin kein recht(s) äh jura experte. aus den bauch heraus würde ich sagen,
dass das einfache geschichtliche aufnahmen sind.

auf h* & konsorten GEMA o.ä., das wär doch mal was *g*


was auf dich von den meinungen, in bezug auf verwendung solcher samples zurückfällt; dein bier ;)

BeitragVerfasst: 18.06.2009 (13:23)
von SimonSchall
Rechtlich gesehen denke ich, dass wenn du so ein Sample einbaust und man es nicht direkt raushört, dass dies ein Lied der Aufarbeitung des Themas sondern der Verherrlichung ist, könnens dir meines Wissens wegen Wiederbetätigung strafrechtlich nen Strick drehen.

Aber bin auch kein studierter und würde sowas auch nicht verwenden, deswegen weiß ich es jetzt ned und es interessiert mich auch ehrlich gesagt ned.

Ich an deiner Stelle würds lassen. Selbst wenn es als Protestsong gedacht ist dreht dir die Antifa nen Strick und für viele bist unten durch und so nen Ruf kriegst nie wieder weg.

BeitragVerfasst: 18.06.2009 (14:26)
von 890
nein , finde ich nicht.


nachts, wenn ich nicht schlafen kannn,den endlos-(wdh)-krieg ..en

die antifa ...


wenn es passt, haut's rein
(scheiss auf den rest)


wo leben wir denn. in D vor60 jahren?


nimmste zitat von der "Merkel", alles lachen ...


der 2 weltkrieg/"Das Dritte eReich" war aber, geschichtlich gesehen, aber ein gutes abbild der (auch unser) geselllschaft

(ein abschreckendes)

BeitragVerfasst: 18.06.2009 (14:27)
von Phelios
Bist Du blöd?

BeitragVerfasst: 18.06.2009 (15:21)
von John Birch
schublade übler sorte :evil:

BeitragVerfasst: 18.06.2009 (18:01)
von haiwire
was hat das mit schublade zu tun, ist doch wenn ich es richtig lese kein zitat von adolf h und konsorten sondern von jemanden aus der heutigen zeit.

wenn jemand dran anstoss nimmt kann es durchaus im schlimmsten fall zu einer anzeige wegen volksverhetzung kommen, und ein vollverblödeter 68er richter wird der anklage auch in allen punkten recht geben. auf jeden fall brauchst du dann einen guten anwalt.

lass also den heilsspruch weg, das sample ist sicher auch so gut zu gebrauchen.

was uns herr phelius sagen will ist sicher nur mir rätselhaft.

BeitragVerfasst: 18.06.2009 (18:09)
von Goat93
Es kann passieren das das ganze unter Volksverhetzung fällt, auch ohne
68er Richter, bedenkt man was so alles auf den Listen steht.

Re: politische Statements - Samples

BeitragVerfasst: 18.06.2009 (18:10)
von And242
Al.Machine.O hat geschrieben:Ich hab vor, ein kleines Noisestück zu machen, in dem ein eindeutiges "Heil H...er!" und diverse andere äusserungen zu hören sind, wofür der, von dem die äusserungen stammen, zu mehreren Jahren Gefängnis verurteilt wurde.

Strenggenommen dokumentierst Du nur eine Straftat, was bei einem Journalisten ebenfalls keinen Straftatbestand darstellt.
Bei der Verbreitung von Kinderpornos handelt es sich um die Verbreitung einer Dokumentation die strafbar ist.
Was ich damit sagen will, es ist alles möglich.

Hab mir mal die Ausnahmen zu §§86, 86a StGB durchgelesen. Da ist dann quasi wieder alles erlaubt sofern es Kunst ist und es auch so verstanden wird.

Ich gebe Dir also den Rat, den Ausführungen von haiwire zu folgen.

BeitragVerfasst: 18.06.2009 (18:21)
von adipocire
Auf welchen Listen?
Es gibt den §130 STGB "Volksverhetzung". Dieser liefert nur eine grundsätzliche Regelung. Eine Liste kann es demzufolge nicht geben, da sie in dieser Rechtsgrundlage nicht vorgesehen ist. Interessant ist lediglich, wie sich eine Tat subsummieren lässt. Dahingehend sollte man die herrschende Meinung innerhalb der Rechtsprechung, bzw einen entsprechenden Fachanwalt befragen.
Ich würde solche sachen prinzipiell meiden, da, selbst wenn es zu einer Anklage kommt und man Recht erhält nur noch Probleme hat.
Dieses Risiko sollte es nicht wert sein.

@ Haiwire:
Was macht den Unterschied, ob das Sample von einer Person aus der damaligen Zeit stammt, oder ob es Torben Dosenkohl heute sagt?
Ein Richter, egal welcher politischen Gesinnung ist an Recht und Gesetz gebunden (Art 20 (3) GG), es gibt also noch weitere Rechtsmittel. So wie du es sagst : "...durchaus im schlimmsten fall...", klingt es recht harmlos. Ich denke, dies ist eine der schlimmsten Sachen, die einem heutzutage passieren kann.
Die Einlassung des Phelios ist durchaus zu verstehen.

BeitragVerfasst: 18.06.2009 (18:31)
von John Birch
lediglich sind mir samples dieser art zu wider und ausgekaut.

BeitragVerfasst: 18.06.2009 (18:57)
von Goat93
adipocire:

Es gibt keine Listen "Volksverhetzung" sondern Listen mit beschlagnahmten
und indizierten Material, wo der Strafbestand "Volksverhetzung" eben auch
eine Rolle spielt.

Fachanwälte nützen übrigends oftmals auch nichts, sieht man sich
so einige RAC Tonträger an :wink:

BeitragVerfasst: 18.06.2009 (19:03)
von haiwire
adipocire hat geschrieben:
@ Haiwire:
Was macht den Unterschied, ob das Sample von einer Person aus der damaligen Zeit stammt, oder ob es Torben Dosenkohl heute sagt?


bzgl der abgedroschenheit macht es einen unterschied. ansonsten natürlich nicht.

und es sind nun mal richter und keine rechtsprechungsmaschinen, einen gewissen spielraum gibt es immer. den rest von deinem statement verstehe ich nicht, kannst du das evtl noch mal präzisieren.

BeitragVerfasst: 18.06.2009 (19:19)
von adipocire
Goat93 hat geschrieben:adipocire:

Es gibt keine Listen "Volksverhetzung" sondern Listen mit beschlagnahmten
und indizierten Material, wo der Strafbestand "Volksverhetzung" eben auch
eine Rolle spielt.

Fachanw�lte n�tzen �brigends oftmals auch nichts, sieht man sich
so einige RAC Tontr�ger an :wink:


Ja natürlich. Ich hatte Deine Aussage falsch verstanden. ;)

@ Haiwire:
Das ändert nichts daran, dass die Rechtsbindung gilt. Dieser kleine "Spielraum" ist deshalb unbeachtlich, weil es noch weitere Instanzen gibt. Der Rest meiner Einlassung empfinde ich schon als verständlich.
Ich meinte lediglich, dass die schlimmste Sache, die einem passieren kann (ob Künstler oder nicht), wegen solch eines Fehlgriffes ("2 (ZWEI) Worte) bestraft zu werden. Ansonsten fand ich auch Phelios seinen Beitrag zu einfach, als das man ihn nicht verstehen könnte, da er sich mit Sicherheit auf den vohergehenden Post bezog, welcher erstens nicht verständlich ist und 2. zu der Frage berechtigt.

BeitragVerfasst: 18.06.2009 (19:35)
von haiwire
Das ändert nichts daran, dass die Rechtsbindung gilt. Dieser kleine "Spielraum" ist deshalb unbeachtlich, weil es noch weitere Instanzen gibt


...durch diese zu gehen es aber nicht nur genügend durchhaltevermögens
bedarf, obwohl es mir natürlich nicht zusteht über die finanzielle situation von Al.Machin.O zu mutmaßen.

ich verstehe die frage pheliusses nicht, weil er sich bestimmt schon darauf eingestellt hat, auf eine geschlossene frage dieser art keine eindeutige antwort zu bekommen, also wozu dann erst stellen?