Kaufen werden es sich nach dieser Diskussion hier nur noch Naivlinge, Ignoranten oder Triebgesteuerte. Auch mp3-Sammler sollten ein wenig aufpassen, Tracks von entsprechenden Alben in irgendwelchen Playlisten zu veröffentlichen. (Der Richter muss nur noch seine Unterschrift für den ungebetenen Besuch geben).
instroemen hat geschrieben:Goat93:
Das Buch ist einer Phantasie entsprungen und beschreibt keine Tatsachen. Ein Bild ist entweder eine Inszenierung einer ausgedachten Grausamkeit, die dadurch real wird. Oder wir haben es mit einer Abbildung der Realität zu tun, was im Grunde noch mehr daneben ist. Für das Bild an sich ist allerdings egal, ob es inszeniert oder real ist: eine Inszenierung suggeriert in diesem Falle ja auch eine Form der Realität. Für mich sind das zwei grundverschiedene Medien, die schwer zu vergleichen sind!
Jetzt klar, was gemeint war?
Goat93 hat geschrieben: Zum schluß, denkst du wirklich das man nach eienr CD abgeht, obwohl Sexualstraftaten immer noch ein mehr oder minder leichtes Delikt ist?
And242 hat geschrieben:Goat93 hat geschrieben: Zum schluß, denkst du wirklich das man nach eienr CD abgeht, obwohl Sexualstraftaten immer noch ein mehr oder minder leichtes Delikt ist?
Ja, das denke ich! Wenn man mal wieder Erfolge verzeichnen möchte, ist das ein gefundenes Fressen. Besonders weil es ein unbekanntes Projekt ist. Sexualstraftaten werden in der Tat relativ gering bestraft, wo hingegen eine Hausdurchsuchung nichts mit einer Bestrafung zu tun hat. Das sind erst einmal nur Ermittlungen. Dabei wird es dann auch bleiben.
Goat93 hat geschrieben:Hausdurchsuchungen werden wegen Verdacht auf Strafbestand gemacht, oder glaubst du die schauen einfach mal Spontan überall vorbei?
Goat93 hat geschrieben:Hausdurchsuchungen werden wegen Verdacht auf Strafbestand gemacht,
Goat93 hat geschrieben:Und als Zeuge eine Hausdurchsuchung zu bekommen, da man eine Hausdurchsuchung bei einem Händler anstrebt halte ich für eine echt gewagte These.
Goat93 hat geschrieben:Ein Drogenkonsument ist aber kein Zeuge, sondern selbst Straftäter.
Goat93 hat geschrieben:Wenn es ein Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz ist, fällt es bei mir unter Droge, sorry. Aber es bleibt als Endkonsument trotzdem dann verboten
Goat93 hat geschrieben:Edit zum Edit:
Der Besitz von Drogen war schon immer Strafbar, es gibt nur eine gewisse Freimenge bei weichen Drogen.
Du bist als besitzer von 5kG Koks auch bei Eigengebrauch als Straftäter eingestuft. Bei Kunstdrogen wie Extasy reicht auch Besitzt aus als Straftat. Verkauf läuft als Versuchter Totschlag übrigends da.
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