Nicole 12 CD-Cover

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Re: Nicole 12 CD-Cover

Beitragvon YelworC » 07.09.2010 (16:12)

Das impliziert meine Aussage.
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Re: Nicole 12 CD-Cover

Beitragvon Goat93 » 07.09.2010 (17:13)

Kaufen werden es sich nach dieser Diskussion hier nur noch Naivlinge, Ignoranten oder Triebgesteuerte. Auch mp3-Sammler sollten ein wenig aufpassen, Tracks von entsprechenden Alben in irgendwelchen Playlisten zu veröffentlichen. (Der Richter muss nur noch seine Unterschrift für den ungebetenen Besuch geben).


Kaufen werden es eher Sammler. Und ich glaube kaum, das wegen der CD nun Deutschlandweit Hausdurchsuchungen stattfinden, weil in diesem Forum eine Debatte über das Cover entbrannt ist. Um das mal etwas anders zu formulieren, etwas zu besitzen ist schwerer als Strafe zu betrachten als etwas zu verkaufen. Außer natürlich, du schreibst fleißig einzelanzeigen, dabei gibt es aber in der Regel auch ersteinmal eine Stellungsnahme statt einer Hausdurchsuchung.
Zudem muß auch ersteinmal bei Betreffender Stelle aufgezeigt werden das die CD überhaupt Strafbar ist (was schwierig werden dürfte, da die Resonanz bei dem Teil fehlt. bei einer Michael Jackson CD wäre es wohl warscheinlicher, das was stattfindet) Zum schluß, denkst du wirklich das man nach eienr CD abgeht, obwohl Sexualstraftaten immer noch ein mehr oder minder leichtes Delikt ist?
Um mal ein Beispiel zu geben, das Scorpions LP Cover (inkl. LP) kannst du auch so bei Ebay kaufen und den ganzen Japan Kram ebenso. ;)

instroemen hat geschrieben:Goat93:

Das Buch ist einer Phantasie entsprungen und beschreibt keine Tatsachen. Ein Bild ist entweder eine Inszenierung einer ausgedachten Grausamkeit, die dadurch real wird. Oder wir haben es mit einer Abbildung der Realität zu tun, was im Grunde noch mehr daneben ist. Für das Bild an sich ist allerdings egal, ob es inszeniert oder real ist: eine Inszenierung suggeriert in diesem Falle ja auch eine Form der Realität. Für mich sind das zwei grundverschiedene Medien, die schwer zu vergleichen sind!
Jetzt klar, was gemeint war?


Ne, ehrlich gesagt nicht. Denn dann würde jeder Film mit Gewaltdarstellung ja eine Form der Realität sein und dementsprechend auch wie das Bild behandelt werden müßen, schlimmer noch, die Darstellung ist sogar NOCH Realistischer. Also jeglichen Film mit Inhalten jenseits der Norm verbieten?
Was ist dann mit Horror/Splatterfilmen, die ja generell der Unterhaltung zuzurechnen sind? Sind das nun Phantasien oder Reale Abbilder der Wirklichkeit und sollten als solche behandelt werden?
Desweiteren ist für mich auch kein wirklicher Unterschied zwischen Buch und Bild, denn beides kann reales darstellen und kann ebenso Phantast sein. Ich verstehe ebensowenig worin der Unterschied zwischen der Phantasie des Schriftstellers und der nachweisbaren Tatsache solcher Handlungen in der Menschheitsgeschichte ist. DeSade war/ist/wäre ein Stilmittel für "Liebhaber" solcher Thematik. die Nicole 12 CD war/ist/wäre das gleiche. Allerdings ist DeSade als etwas anderes irgendwann interpretiert worden, wäre es nun Möglich das der Musiker genau anders interpretiert werden will, nur sich denkt, das es mit Fotos und CD Zeitgemäßer ist? Das ist eine Überlegung wert. Oder der Musiker versteht sich als Lieferant des Stilmittels für "Liebahber", wie DeSade auch angeboten wird.
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Re: Nicole 12 CD-Cover

Beitragvon And242 » 07.09.2010 (23:32)

Goat93 hat geschrieben: Zum schluß, denkst du wirklich das man nach eienr CD abgeht, obwohl Sexualstraftaten immer noch ein mehr oder minder leichtes Delikt ist?

Ja, das denke ich! Wenn man mal wieder Erfolge verzeichnen möchte, ist das ein gefundenes Fressen. Besonders weil es ein unbekanntes Projekt ist. Sexualstraftaten werden in der Tat relativ gering bestraft, wo hingegen eine Hausdurchsuchung nichts mit einer Bestrafung zu tun hat. Das sind erst einmal nur Ermittlungen. Dabei wird es dann auch bleiben.
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Re: Nicole 12 CD-Cover

Beitragvon instroemen » 08.09.2010 (11:29)

Goat93: Mir geht es im Wesentlichen um einen Unterschied im Medium. In dem Punkt sind wir uns uneins, aber ich hab' ehrlich gesagt nicht die Muse, das jetzt auszudiskutieren.

An sich ist der Platte jetzt ohnehin schon mehr Aufmerksamkeit zuteil geworden, als sie verdient hätte.
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Re: Nicole 12 CD-Cover

Beitragvon Goat93 » 08.09.2010 (15:38)

And242 hat geschrieben:
Goat93 hat geschrieben: Zum schluß, denkst du wirklich das man nach eienr CD abgeht, obwohl Sexualstraftaten immer noch ein mehr oder minder leichtes Delikt ist?

Ja, das denke ich! Wenn man mal wieder Erfolge verzeichnen möchte, ist das ein gefundenes Fressen. Besonders weil es ein unbekanntes Projekt ist. Sexualstraftaten werden in der Tat relativ gering bestraft, wo hingegen eine Hausdurchsuchung nichts mit einer Bestrafung zu tun hat. Das sind erst einmal nur Ermittlungen. Dabei wird es dann auch bleiben.

Ich denke da anders, denn die Sommerlochphase ist gerade mit dem guten Thilo vorbeigegangen und es gibt mehrere Tausend "wichtigere" Anträge als das die eine CD wirklich Wirbel machen würde. "Mal wieder Erfolg" richtet sich ebensowenig an Kleinstszenen, sondern auch an andere Bereiche, wo man zu dem Thema übrigends auch besser und einfacherer fündig wird. Ein Niedersächsischer Politiker mit Kinderpornofotos ist da schon eine andere Gangart als das CD Cover einer CD die nichtmal die 1.000er Auflage messbar überschreitet. Hausdurchsuchungen werden wegen Verdacht auf Strafbestand gemacht, oder glaubst du die schauen einfach mal Spontan überall vorbei? *rofl*

@instroemen:
Ich denke, da gibt es aus meiner Sicht auch nichts zu diskutieren. In meinen Augen ist ein Buch leichgestellt mit einem Bild oder einem Film, denn es geht um den Inhalt, der Strafbar ist/sein soll/nicht ist/werden kann/ und nicht um das Medium. Seltsam ist allerdings, aus meiner Sicht, das die Geräusche an sich noch nirgends debattiert wurden. Es werden schließlich desöfteren reale Aufnahmen in den Liedern verwendet. Ich denke da allerdings eher an diese Kinderfoltergeschichte, die in den USA mal als Medizinisch Wissenschaftlich abgehalten wurde und mitgeschnitten von einigen Musikern verwendet wurde, ich glaub Psychic TV oder so hat das auch mal verbraten.
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Re: Nicole 12 CD-Cover

Beitragvon simulation » 08.09.2010 (16:55)

Goat93 hat geschrieben:Hausdurchsuchungen werden wegen Verdacht auf Strafbestand gemacht, oder glaubst du die schauen einfach mal Spontan überall vorbei? *rofl*


Du kannst auch schon als "Zeuge" eine Hausdurchsuchung bekommen. Wenn sie z.B. nicht primär hinter den Endabnehmern her sind, sondern hinter Händlern.
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Re: Nicole 12 CD-Cover

Beitragvon And242 » 08.09.2010 (17:14)

Goat93 hat geschrieben:Hausdurchsuchungen werden wegen Verdacht auf Strafbestand gemacht,

Das siehst Du völlig richtig und für den Betroffenen ist es sicherlich spontan *rofl* *rofl* *rofl*
(Ob Du dann immer noch lachst)
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Re: Nicole 12 CD-Cover

Beitragvon Goat93 » 08.09.2010 (18:10)

Natürlich ist es immer spontan für den betreffenden, ich mein Drogenhändler wissen ja auch Niemals, das sie etwas illegales machen, von Autoschiebern oder Illegale Tonträger Händler garnicht zu reden, alles Leute die niiieeeeeeeeeeeeeeee darauf kommen würden, das da jemand mal vor der Tür stehen könnte. Die ganzen Politisch Motivierten wundern sich darüber auch immer, schließlich machen die doch garnix, außer eventuell mal Autos abfackeln oder Menschen totschlagen...
Aber was soll's, mich wundert hier langsam garnichts mehr :lol:
Und Hausdurchsuchungen werden ja ohnehin bei jedem gemacht, der überhaupt in Frage kommt, ne Falsche CD zu hause stehen zu haben, oder noch schlimmer, illegal MP3s zuhause Asyl gewährt. Die polizei macht ja auch 24/7/12 Hausdurchsungen, wie oft waren die denn bei dir schon?

simulation:
Und als Zeuge eine Hausdurchsuchung zu bekommen, da man eine Hausdurchsuchung bei einem Händler anstrebt halte ich für eine echt gewagte These.
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Re: Nicole 12 CD-Cover

Beitragvon simulation » 08.09.2010 (18:43)

Goat93 hat geschrieben:Und als Zeuge eine Hausdurchsuchung zu bekommen, da man eine Hausdurchsuchung bei einem Händler anstrebt halte ich für eine echt gewagte These.


Beispiel: Chemikalienhändler verkaufen GBL an jederman, viele kaufen es dort, um es als Rauschmittel zu konsumieren. Man will die Händler wegen Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz drankriegen. Es werden Hausdurchsuchungen/Beschlagnahmen durchgeführt. Dabei werden die Versandlisten/Kundendateien durchgegangen und daraufhin Hausdurchsuchungen bei den Kunden durchgeführt. Je nach bestellter Menge werden die Kunden als Täter (Weiterverkauf) oder als Zeugen (Eigenkonsum) behandelt, bei allen werden Hausdurchsuchungen durchgeführt.

Ist ungefähr so passiert, ist vielleich 1,5-2 (?) Jahre her.
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Re: Nicole 12 CD-Cover

Beitragvon Goat93 » 08.09.2010 (18:47)

Ein Drogenkonsument ist aber kein Zeuge, sondern selbst Straftäter.

Was du aber meinen könntest ist das Einschüchterungsprinzip, wo Hausdurchsuchungen als Druckmittel gemacht werden, damit jemand irgendwas bestätigt oder sich als zeuge für was anderes zur Verfügung stellt.
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Re: Nicole 12 CD-Cover

Beitragvon simulation » 08.09.2010 (18:56)

Goat93 hat geschrieben:Ein Drogenkonsument ist aber kein Zeuge, sondern selbst Straftäter.


Es ging nicht um verbotene Betäubungsmittel, von daher waren die Konsumenten auch keine Straftäter.

Nachtrag: Drogenkonsum ist in Deutschland auch gar nicht strafbar, sondern nur Besitz und Verkauf, oder hat sich das inzwischen geändert?
Zuletzt geändert von simulation am 08.09.2010 (19:14), insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Nicole 12 CD-Cover

Beitragvon Goat93 » 08.09.2010 (19:01)

Wenn es ein Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz ist, fällt es bei mir unter Droge, sorry. Aber es bleibt als Endkonsument trotzdem dann verboten. Das gleiche war bei irgendsoeinem Modezeug, was Tatsächlich ne ganz tolle Wirkung hat und legal verkauft wurde (allerdings nicht bei Chemiewerken oder Apotheken sondern eher in diesen Joint Shops). Als das rauskam, hat man erstmal eine Öffentliche Kampagne gemacht und dann einen Stichtag wo das zeug illegal war. Danach war es dann tatsächlich verboten.

Edit zum Edit:
Der Besitz von Drogen war schon immer Strafbar, es gibt nur eine gewisse Freimenge bei weichen Drogen.
Du bist als besitzer von 5kG Koks auch bei Eigengebrauch als Straftäter eingestuft. Bei Kunstdrogen wie Extasy reicht auch Besitzt aus als Straftat. Verkauf läuft als Versuchter Totschlag übrigends da.
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Re: Nicole 12 CD-Cover

Beitragvon simulation » 08.09.2010 (19:08)

Goat93 hat geschrieben:Wenn es ein Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz ist, fällt es bei mir unter Droge, sorry. Aber es bleibt als Endkonsument trotzdem dann verboten


Nö. Verfolgt wurden bei den Kunden die Zufallsfunde: Cannabisprodukte, "Drogenlabore" etc. Wer sich meinetwegen einen Liter von dem Lösungsmittel reingehauen hat, wurde nicht belangt.

Es wurden die "Durchsuchungsbefehle" ja auch explizit mit "Durchsuchung als Beschuldigter" oder "Durchsuchung als Zeuge" überschrieben. Genau darum ging es mir, und das war ganz offensichtlich möglich, denn es ist passiert.
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Re: Nicole 12 CD-Cover

Beitragvon simulation » 08.09.2010 (19:09)

Goat93 hat geschrieben:Edit zum Edit:
Der Besitz von Drogen war schon immer Strafbar, es gibt nur eine gewisse Freimenge bei weichen Drogen.
Du bist als besitzer von 5kG Koks auch bei Eigengebrauch als Straftäter eingestuft. Bei Kunstdrogen wie Extasy reicht auch Besitzt aus als Straftat. Verkauf läuft als Versuchter Totschlag übrigends da.


Der Konsum ist es aber nicht.
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Re: Nicole 12 CD-Cover

Beitragvon Goat93 » 08.09.2010 (19:13)

Ich hab noch nie davon was gehört, das man eine Durchsuchung als Zeuge bekommt. Es kann sein das man als Mitstraftäter oder als Mittelsmann von Beweismaterial eine Hausdurchsuchung bekommt, aber als zeuge macht das überhaupt keinen Sinn und ist zudem auch garnicht erlaubt, da eine Hausdurchsuchung immer das Ziel hat, Beweismaterial zu finden und sicherzustellen. Was für Beweismaterial soll ein Zeuge haben?

§ 103 (1) Bei anderen Personen sind Durchsuchungen nur zur Ergreifung des Beschuldigten oder zur Verfolgung von Spuren einer Straftat oder zur Beschlagnahme bestimmter Gegenstände und nur dann zulässig, wenn Tatsachen vorliegen, aus denen zu schließen ist, daß die gesuchte Person, Spur oder Sache sich in den zu durchsuchenden Räumen befindet. Zum Zwecke der Ergreifung eines Beschuldigten, der dringend verdächtig ist, eine Straftat nach § 89a des Strafgesetzbuchs oder nach § 129a, auch in Verbindung mit § 129b Abs. 1, des Strafgesetzbuches oder eine der in dieser Vorschrift bezeichneten Straftaten begangen zu haben, ist eine Durchsuchung von Wohnungen und anderen Räumen auch zulässig, wenn diese sich in einem Gebäude befinden, von dem auf Grund von Tatsachen anzunehmen ist, daß sich der Beschuldigte in ihm aufhält.
(2) Die Beschränkungen des Absatzes 1 Satz 1 gelten nicht für Räume, in denen der Beschuldigte ergriffen worden ist oder die er während der Verfolgung betreten hat.
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