zur signatur von cosmic wizard

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Beitragvon vac » 08.06.2005 (13:33)

Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht.
(StGb §328 Abs. 2.3)


*lol*

hab direkt mal gesucht und das hier gefunden:


§ 328 Unerlaubter Umgang mit radioaktiven Stoffen und anderen gefährlichen Stoffen und Gütern

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft,

1. wer ohne die erforderliche Genehmigung oder entgegen einer vollziehbaren Untersagung Kernbrennstoffe oder

2. wer grob pflichtwidrig ohne die erforderliche Genehmigung oder wer entgegen einer vollziehbaren Untersagung sonstige radioaktive Stoffe, die nach Art, Beschaffenheit oder Menge geeignet sind, durch ionisierende Strahlen den Tod oder eine schwere Gesundheitsschädigung eines anderen herbeizuführen, aufbewahrt, befördert, bearbeitet, verarbeitet oder sonst verwendet, einführt oder ausführt.

(2) Ebenso wird bestraft, wer

1. Kernbrennstoffe, zu deren Ablieferung er auf Grund des Atomgesetzes verpflichtet ist, nicht unverzüglich abliefert,

2. Kernbrennstoffe oder die in Absatz 1 Nr. 2 bezeichneten Stoffe an Unberechtigte abgibt oder die Abgabe an Unberechtigte vermittelt,

3. eine nukleare Explosion verursacht oder

4. einen anderen zu einer in Nummer 3 bezeichneten Handlung verleitet oder eine solche Handlung fördert.

(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unter grober Verletzung verwaltungsrechtlicher Pflichten

1. beim Betrieb einer Anlage, insbesondere einer Betriebsstätte oder technischen Einrichtung, radioaktive Stoffe oder Gefahrstoffe im Sinne des Chemikaliengesetzes lagert, bearbeitet, verarbeitet oder sonst verwendet oder

2. gefährliche Güter befördert, versendet, verpackt oder auspackt, verlädt oder entlädt, entgegennimmt oder anderen überläßt und dadurch die Gesundheit eine anderen, ihm nicht gehörende Tiere oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet.

(4) Der Versuch ist strafbar.

(5) Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.

(6) Die Absätze 4 und 5 gelten nicht für Taten nach Absatz 2 Nr. 4.


jetzt steht da ja nicht, dass derjenige mit bis zu 5 jahren haft oder einer geldstrafe bestraft wird, sondern nur "ebenso wird..."

ist das strafmaß bei diesen dingen also offen und es wird nur klargestellt das diese taten auf jedenfall strafbar sind, oder bezieht sich das "ebenso" auf das gleiche strafmaß? :?
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Beitragvon CosmiC WizarD » 08.06.2005 (14:00)

Huch - das bin ja ich... :wink:

Naja, ich war mir da auch nicht so ganz schlüssig, ob das nun mit den 5 Jahren zählt oder nicht. Man _kann_ es jedenfalls so rauslesen (und ggf. auch anders interpretieren).

Jedenfalls fand ich es doch reichlich kurios, und vielleicht sollte man es ja wirklich mal drauf ankommen lassen... *bastel* :D


Gruß,
CW
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Beitragvon vac » 08.06.2005 (14:07)

ich glaube sobald da vorsatz oder gar terrorismus dazukommt wird es doch bißchen mehr ;)
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Beitragvon CosmiC WizarD » 08.06.2005 (14:29)

Vorsatz!? Hmm... hat schonmal jemand "aus versehen" ne nukleare Explosion ausgelöst???
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Beitragvon vac » 08.06.2005 (14:45)

CosmiC WizarD hat geschrieben:Vorsatz!? Hmm... hat schonmal jemand "aus versehen" ne nukleare Explosion ausgelöst???


ja was weiß ich was in atomkraftwerken passieren kann. "hups jetzt bin ich auf den ollen 'override'-knopf gekommen :oops: " *lol* ich glaube auf jedenfall nicht, dass eventuelle anschläge auf ein atomkraftwerk mit diesem da oben paragraphen komplett abgedeckt sind ;)
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Beitragvon secret » 08.06.2005 (14:57)

CosmiC WizarD hat geschrieben:Vorsatz!? Hmm... hat schonmal jemand "aus versehen" ne nukleare Explosion ausgelöst???


na wie wärs mit tschernobyl !?
aber das war ja wohl eher grobe fahrlässigkeit und die strafmaßnahmen dort sehen wahrscheinlich ein klein wenig anders aus als in deutschland...

oder vielleicht auch der amerikanische pilot am 6.8.45 über hiroshima: "ähm, für was war der grosse rote knopf hier nochmal ? na mal schaun was passiert...." :D
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Beitragvon CosmiC WizarD » 08.06.2005 (15:05)

Ja ne, die brummen dir dann sowieso für jeden Menschen, den du mit der Aktion erlegt hast, noch ein paar Jährchen mehr drauf. :wink:

Aber jetzt mal rein hypothetisch: Wenn man so ein bisschen mit einem nuklearen Sprengkopf rumhantieren würde (einfach so, um mal zu testen, was für 'ne Durschschlagskraft so ein Ding nun wirklich hat), und es würde bei diesem Versuch niemand sterben oder fremder Leute Eigentum eingeäschert werden (rein theoretisch!), dann hätte man wohl gute Chanchen, mit 5 Jahren Knast oder ein bissel Geldstrafe davon zu kommen... :D

-CW

PS: Mit diesem Thread grüssen wir auch gleich all unsere Freunde beim BND, MAD, CIA, FBI und alle anderen 3-buchstaben-vereine! :wink:
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Beitragvon SK » 08.06.2005 (15:10)

secret hat geschrieben:na wie wärs mit tschernobyl !?
aber das war ja wohl eher grobe fahrlässigkeit


selber schuld, wenn man die wodkarationen der mitarbeiter kürzt.

CosmiC WizarD hat geschrieben:PS: Mit diesem Thread grüssen wir auch gleich all unsere Freunde beim BND, MAD, CIA, FBI und alle anderen 3-buchstaben-vereine!


AOK?
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Beitragvon vac » 08.06.2005 (15:14)

CosmiC WizarD hat geschrieben:Mit diesem Thread grüssen wir auch gleich all unsere Freunde beim BND, MAD, CIA, FBI und alle anderen 3-buchstaben-vereine! :wink:


warum muss ich dabei an "hyper hyper" einer hier nicht namentlich zu nennenden deutschen kirmestechno-band denken? *rofl*
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Beitragvon SK » 08.06.2005 (15:15)

CosmiC WizarD hat geschrieben:Aber jetzt mal rein hypothetisch: Wenn man so ein bisschen mit einem nuklearen Sprengkopf rumhantieren würde (einfach so, um mal zu testen, was für 'ne Durschschlagskraft so ein Ding nun wirklich hat), und es würde bei diesem Versuch niemand sterben oder fremder Leute Eigentum eingeäschert werden (rein theoretisch!), dann hätte man wohl gute Chanchen, mit 5 Jahren Knast oder ein bissel Geldstrafe davon zu kommen... :D


es ist immer so das das strafmaß für noch nicht vorgekommene fälle zuerst niedrig angesetzt wird, erhöht sich allerdings wenn es doch des öfteren passiert. :D
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Beitragvon CosmiC WizarD » 08.06.2005 (15:26)

vac hat geschrieben:warum muss ich dabei an "hyper hyper" einer hier nicht namentlich zu nennenden deutschen kirmestechno-band denken? *rofl*

*g* Da is was dran... Mir ging beim schreiben allerdings zuerst der "Riotdictator" von Thorofon durch den Kopf. :D

SK hat geschrieben:es ist immer so das das strafmaß für noch nicht vorgekommene fälle zuerst niedrig angesetzt wird, erhöht sich allerdings wenn es doch des öfteren passiert.

Verstehe - man sollte hier also mal Pionierarbeit leisten... :wink:
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Beitragvon Eisquader » 08.06.2005 (16:53)

CosmiC WizarD hat geschrieben:Aber jetzt mal rein hypothetisch: Wenn man so ein bisschen mit einem nuklearen Sprengkopf rumhantieren würde (einfach so, um mal zu testen, was für 'ne Durschschlagskraft so ein Ding nun wirklich hat), und es würde bei diesem Versuch niemand sterben oder fremder Leute Eigentum eingeäschert werden (rein theoretisch!), dann hätte man wohl gute Chanchen, mit 5 Jahren Knast oder ein bissel Geldstrafe davon zu kommen... :D


§ 328 II Nr. 3 StGB ist ein abstraktes Gefährdungsdelikt. Es kommt daher nicht darauf an, ob jemand "konkret" dadurch gefährdet wird.

Vergleichbar mit einer Bombe. Wenn du ein Auto hochgehen lässt, kann es auch die Fensterscheiben der Modeboutique klirren lassen und dadurch gleich Caroline von Monaco mit. ;) Du kannst - so hiesige Rechtsprechung - nicht abschätzen, ob du mit "gemeingefährlichen Mitteln" wie Bomben, Sprengsätzen, Gift... den oder diejenige triffst, auf den du es mit Vorsatz hattest. Auch wenn du unsere Caroline von Monaco gar nicht umbringen wolltest, hast du grob fahrlässig bzw. "billigend in Kauf genommen", dass auch andere einen Schaden erleiden.

Du bist dran, so oder so. OK?!

@ vac: "Ebenso" in II (= Abs. 2) bedeutet, dass auch "bis 5 Jahre" .

Die Nr. 3 gibt es seit 1998. Vom Begriff der Verursachung einer nuklearen Explosion sind "explosive Kernspaltungs- und Kernfusionsvorgänge, nicht aber kontrollierte Vorgänge der Reaktoren" umfasst (siehe Tröndle/ Fischer, § 328 Rn. 9, 2003).

Hoffe, es reicht.

Und bitte versprich mir: Probier es nicht - niemals - aus. Da kann ich dich wohl beim besten Willen nicht rausholen. :mrgreen:
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Beitragvon white room » 08.06.2005 (17:11)

arbeitest Du in der Sicherheitsabteilung im AKW?
ATROX - OUT NOW:

"BLUT AN DEN HÄNDEN" - BOX 2MCD in G3-Magazin.

ATROX - "Skulptur" CDR / Ambient-Tracks zu Phobos 3

20 Jahre ATROX
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Beitragvon Eisquader » 09.06.2005 (10:17)

Nö, AKW Benken (Schweiz) erreicht man eher schlecht ohne Auto. 8) ;)

Nur Paragraphen sind mein Leben. :lol:
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Beitragvon Eisquader » 04.07.2005 (19:09)

Irgendwie staune ich immer noch, dass niemand von euch auf:

§ 325a StGB:
Verursachen von Lärm, Erschütterungen und nichtionisierenden Strahlen

gekommen ist.

Wortlaut:

(1) Wer beim Betrieb einer Anlage, insbesondere einer Betriebsstätte oder Maschine, unter Verletzung verwaltungsrechtlicher Pflichten Lärm verursacht, der geeignet ist, außerhalb des zur Anlage gehörenden Bereichs die Gesundheit eines anderen zu schädigen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Wer beim Betrieb einer Anlage, insbesondere einer Betriebsstätte oder Maschine, unter Verletzung verwaltungsrechtlicher Pflichten, die dem Schutz vor Lärm, Erschütterungen oder nichtionisierenden Strahlen dienen, die Gesundheit eines anderen, ihm nicht gehörende Tiere oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(3) Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe

1. in den Fällen des Absatzes 1 Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe,

2. in den Fällen des Absatzes 2 Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.

(4) Die Absätze 1 bis 3 gelten nicht für Kraftfahrzeuge, Schienen-, Luft- oder Wasserfahrzeuge.



Und das ist dann für "unsere Krachcom- Fraktion" mal realistisch, da Lärm auch von Musikinstrumenten und Lautsprecheranlagen verursacht werden kann, der dann irgendwelche gesundheitliche Beschwerden auslöst.

Beispielsfall: Jemand organisiert ne Krachfete mit so 50-60 Leutchen, hat zwar (verwaltungsrechtliche) Genehmigung, aus welchem Grund auch immer, läuft doch irgendwas nicht so ordnungsgemäß, und irgendjemanden platzt das Trommelfell usw...

(Zitat: "Schädigungsgeeignet ist nicht nur der Lärm, der zur Lärmschwerhörigkeit führen kann (dies kann bei Dauerschallpegeln von 80 Dezibel- und mehr auftreten); in Betracht kommen vielmehr auch psychophysiologische Störungen des menschlichen Organismus sowie andere Erscheinungsformen der Lärmbeeinträchtigung, etwa länger dauernde Schalleinwirkungen. Jedoch reichen bloße Lärmbelästigungen nicht aus.")

:wink:
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