vac hat geschrieben:die regelung im allgemeinen. da definiert wirklich jemand den begriff "nacht" und gießt es in paragrafenform. ok, ist sicher notwendig. aber warum musste derjenige in einem früherem leben bäcker gewesen sein. 21-4h = nacht - wtf?

und noch ein dickes
wtf? warum man per gesetz im winter 2h länger seine ruhe hat?
Bedenke, dass die StPO über 100 Jahre alt ist. Und da man damals eben mit dem Hahnenkrähen aufgestanden ist, erklärt sich die Sommer- und Winterregelung.
Heute könnte man es wohl eher mit "Tiefschlafphase" rechtfertigen.
P. S.: In der ZPO (Zivilprozessordnung) gelten andere (vor allem längere) Zeiten. Sonst könnte der Gerichtsvollzieher schon vor 6 Uhr vor deiner Tür stehen und wirksam pfänden. *keinwitz* (Und es ist eben auch realistischer, dass etwas gepfändet wird als dass jemand eine strafprozessrechtliche Wohnungsdurchsuchung dulden muss.)