ich glaube eher das in dem fall einfach vom neupreis ausgegangen wird und nicht von einem sammlerwert.
ich ja bei elektronischen geräten ähnlich soweit ich mich erinnere
Moderatoren: And242, Tardive Dyskinesia
Aber wie sieht es mit Briefmarken, Münzen, Gemälde, Kunstgegenstände usw. aus? Darunter muss doch auch so etwas wie Vinyl fallen.
Phelios hat geschrieben:Hausrat ist grundsätzlich Wiederbeschaffungswert! Deswegen kommt doch auch extra ein Heini und schaut sich die Hütte an, um einschätzen zu können, wie hoch dieser ist! Wenn man sich unter Wert versichert heißt das "Unterversicherung" und dann hat man ein Problem.
Ein Freund von mir macht das beruflich und ich frage gern mal nach, wie das mit dieser speziellen Schallplatte wäre.
Als konkretes Beispiel sei ein Flügel der Marke Steinway & Sons angeführt. Die Firma Steinway erhöht konsequent jedes Jahr an Sylvester alle Preis um 5%. Das nennt man dann Kapitalanalge (klingt auch geil!). Wenn ich also meinen 30 Jahre alten Steinway bei einem Brand verliere bekomme ich definitiv (jedenfalls von der Barmenia) den Wiederbeschaffungspreis, der natürlich 30x5% höher ist als der damalige Neupreis.
Hausratversicherung - Neuwert - Zeitwert
In der Regel ersetzen die meisten Versicherer bei einem Schaden die Gegenstände zum aktuellen Neuwert. Das heißt: auch Gegenstände, die schon älter sind, werden zum aktuellen Wiederbeschaffungspreis ersetzt. Für den Versicherungsnehmer bedeutet das, dass oft mehr ausgezahlt wird, als der Gegenstand früher gekostet hat.
Beispielsweise kostete vor ein paar Jahren ein Wohnzimmer-schrank 5.000 EURO. Heute ist er in gleicher Qualität nicht unter 7.000 EURO zu haben. Der Versicherer muss hier den aktuellen Kaufpreis ersetzen.
Dagegen sind bei vielen technischen Geräten wie z.B. Fernseher, Computer, Waschmaschinen die Preise rapide gesunken. Auch hier zahlt der Versicherer den aktuellen Wert.
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 8 Gäste