Wiedermal eine Frage, die das Urheberrecht eines Künstlers tangiert: Muss eine explizite Genehmigung vorhanden sein, wenn man einen beliebigen Song covern möchte?
Meines Erachtens ist es so, aber ich würde mich sehr gerne täuschen.
Moderatoren: Tardive Dyskinesia, thedi, chikan
In Deutschland gilt:
Von offiziell veröffentlichten Songs sind Coverversionen ohne spezielle Erlaubnis der Rechteinhaber möglich.
Nur bei „entstellenden“ Eingriffen in das Werk bedarf es der Einwilligung der Autoren bzw. des Verlags. Auch für die deutsche übersetzung eines ausländischen Textes ist eine Erlaubnis notwendig. (Ökonomischer Hintergrund: Noch in den 1960er Jahren war der Texter der deutschen Version an den Einnahmen des Originals in Deutschland - Plattenverkäufe, Rundfunksendungen - beteiligt.) Normalerweise sichert sich der Verleger des Originals auch die Rechte an der übersetzung. Nur wenn die Coverversion sehr große Einnahmen verspricht, kann der deutsche Texter eine Beteiligung an den Verlagsrechten erhalten.
Wolf_Hour hat geschrieben:Meines Erachtens ist es so, aber ich würde mich sehr gerne täuschen.
sex machine hat geschrieben:@ Wolf_Hour: (halb am Thema vorbei, aber interessiert mich halt persoenlich) Was willst Du denn covern???
sex machine hat geschrieben:In die Richtung ging (natuerlich) auch die Frage...
Kleine Underground-Acts (egal, ob Punk, Minimal Electronic oder halt Industrial) haben meistens nix gegen Coverversionen ihrer Songs. Bei Mrs. Spears, Metallica, Madonna oder Abba sieht`s schon anders aus.
Wolf_Hour hat geschrieben:Trotzdem haben mich die verlinkten Texte ein wenig bedenklich gestimmt...
sex machine hat geschrieben: Jede 2. Kellercombo covert "I Wanna Be Your Dog" und glaube nicht, dass die Stooges auch nur einen mueden Cent dran verdienen. ...
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sex machine hat geschrieben:Wolf_Hour hat geschrieben:Trotzdem haben mich die verlinkten Texte ein wenig bedenklich gestimmt...
Jede 2. Kellercombo covert "I Wanna Be Your Dog"...
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